Kein genereller Interessengegensatz zwischen elterlichem Sorgerecht und Testamentsvollstreckung – Anm. zu BGH, Beschl. v. 05.03.2008
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TitelKein genereller Interessengegensatz zwischen elterlichem Sorgerecht und Testamentsvollstreckung – Anm. zu BGH, Beschl. v. 05.03.2008
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Autor VornameKarlheinz
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Autor NachnameMuscheler
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ZeitschriftZEV
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Jahr2008
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Seite332
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)