Überhöhte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt i.d.R. nicht der erbschaftsteuer – Anmerkung zu BFH, urt. v. 02.02.2005
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TitelÜberhöhte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt i.d.R. nicht der erbschaftsteuer – Anmerkung zu BFH, urt. v. 02.02.2005
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Autor VornameHildegard
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Autor NachnameBillig
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ZeitschriftZEV
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Jahr2005
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Seite358
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)