Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker durch eine privatschriftliche Verfügung des Erblassers – Anm. zu OLG Bremen, Beschl. v. 10.03.2016
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TitelWirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker durch eine privatschriftliche Verfügung des Erblassers – Anm. zu OLG Bremen, Beschl. v. 10.03.2016
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Autor VornameWolfgang
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Autor NachnameLitzenburger
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ZeitschriftZEV
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Jahr2016
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Seite275
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)