Skip to main content
Home / Archiv / Rechtsprechung / Auslegung der Bestimmung, dass sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der „rheinischen Tabelle“ richten soll

Auslegung der Bestimmung, dass sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der „rheinischen Tabelle“ richten soll

  • Titel
    Auslegung der Bestimmung, dass sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach der „rheinischen Tabelle“ richten soll
  • Gericht
    OLG München
  • Entscheidungs-form
    Beschluss
  • Datum
    21.06.2021
  • Zeitschrift
    ZEV
  • Jahr
    2022
  • Seite
    418

Sie haben eine Frage?
Unsere Experten beraten Sie gern.
Bastian Ruge LL.M. - Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht

Bastian Ruge LL.M.*

Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M. - Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht/ Steuerberater/ Fachberater für Int. Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.*

Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht/ Steuerberater/ Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)