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Berufswidrige Werbung bei Bezeichnung eines Rechtsanwalts als („zertifizierter“) Testamentsvollstrecker bzw. als „Vorsorgeanwalt“
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TitelBerufswidrige Werbung bei Bezeichnung eines Rechtsanwalts als („zertifizierter“) Testamentsvollstrecker bzw. als „Vorsorgeanwalt“
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GerichtAGH Nordrhein-Westfalen
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Entscheidungs-formUrteil
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Datum07.01.2011
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ZeitschriftZEV
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Jahr2012
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Seite107
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht/ Steuerberater/ Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)