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Berücksichtung von Eionkommen oder Vermögen eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit eines anderen Bedarfsgemeinschaftsmitglieds
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TitelBerücksichtung von Eionkommen oder Vermögen eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit eines anderen Bedarfsgemeinschaftsmitglieds
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GerichtBSG
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Entscheidungs-formUrteil
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Datum17.02.2015
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ZeitschriftZEV
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Jahr2016
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Seite41
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)