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Anforderungen an die Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker
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TitelAnforderungen an die Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker
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GerichtOLG Köln
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Entscheidungs-formBeschluss
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Datum05.02.2018
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ZeitschriftZEV
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Jahr2018
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Seite272
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)