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Grundstücksvermächtnis an Testamentsvollstrecker darf er sich selbst nur unter Einräumung eines ebenfalls angeordneten Wohnrechtsvermächtnisses erfüllen und unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
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TitelGrundstücksvermächtnis an Testamentsvollstrecker darf er sich selbst nur unter Einräumung eines ebenfalls angeordneten Wohnrechtsvermächtnisses erfüllen und unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
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GerichtOLG Saarbrücken
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Entscheidungs-formBeschluss
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Datum14.11.2023
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ZeitschriftErbR
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Jahr2024
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Seite219
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)