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Keine Sittenwidrigkeit eines unter Verwaltungsvollstreckung stehenden Geldvermächtnisses zugunsten eines Alg II-Berechtigten
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TitelKeine Sittenwidrigkeit eines unter Verwaltungsvollstreckung stehenden Geldvermächtnisses zugunsten eines Alg II-Berechtigten
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GerichtLSG Baden-Württemberg
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Entscheidungs-formBeschluss
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Datum09.10.2007
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ZeitschriftZEV
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Jahr2008
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Seite148
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)