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Überhöhte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt i.d.R. nicht der Erbschaftsteuer

  • Titel
    Überhöhte Testamentsvollstreckervergütung unterliegt i.d.R. nicht der Erbschaftsteuer
  • Gericht
    BFH
  • Entscheidungs-form
    Urteil
  • Datum
    02.02.2005
  • Zeitschrift
    ZEV
  • Jahr
    2005
  • Seite
    357

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)