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Unzulässige anwaltliche Werbung mit Bezeichnung als „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“
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TitelUnzulässige anwaltliche Werbung mit Bezeichnung als „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“
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GerichtOLG Nürnberg
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Entscheidungs-formUrteil
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Datum04.05.2010
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ZeitschriftZEV
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Jahr2010
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Seite418
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht/ Steuerberater/ Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)