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Wirksame Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung

  • Titel
    Wirksame Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung
  • Gericht
    BGH
  • Entscheidungs-form
    Beschluss
  • Datum
    23.02.2022
  • Zeitschrift
    ZEV
  • Jahr
    2022
  • Seite
    402

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)