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Wirksame Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung
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TitelWirksame Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung
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GerichtBGH
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Entscheidungs-formBeschluss
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Datum23.02.2022
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ZeitschriftZEV
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Jahr2022
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Seite402
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Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)