Unterliegt die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers bei minderjährigen Erben der Überwachung des Familiengerichts?
Nein. Nach allgemeiner Auffassung kann der Testamentsvollstrecker auch nicht einer Aufsicht durch das Familiengericht unterstellt werden. Das gilt selbst dann, wenn minderjährige oder geschäftsunfähige Erben von der Verwaltung der Erbschaft durch die angeordnete Testamentsvollstreckung ausgeschlossen sind.
Nein. Nach allgemeiner Auffassung kann der Testamentsvollstrecker auch nicht einer Aufsicht durch das Familiengericht unterstellt werden. Das gilt selbst dann, wenn minderjährige oder geschäftsunfähige Erben von der Verwaltung der Erbschaft durch die angeordnete Testamentsvollstreckung ausgeschlossen sind.
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Bastian Ruge LL.M.*
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Sascha Fehsenfeld LL.M.*
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)