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Haben die Erben über die Verteilung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker ein Mitentscheidungsrecht?
Nein. Der Testamentsvollstrecker entscheidet alleine auf der Grundlage der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Die Erben müssen auch nicht den Teilungsplan des Testamentsvollstreckers genehmigen. Der Testamentsvollstrecker ist bei der Aufstellung des Teilungsplans nicht an eine abweichende einvernehmliche Teilung des Nachlasses durch die Erben gebunden (Vgl. § 2204 BGB).
Nein. Der Testamentsvollstrecker entscheidet alleine auf der Grundlage der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Die Erben müssen auch nicht den Teilungsplan des Testamentsvollstreckers genehmigen. Der Testamentsvollstrecker ist bei der Aufstellung des Teilungsplans nicht an eine abweichende einvernehmliche Teilung des Nachlasses durch die Erben gebunden (Vgl. § 2204 BGB).
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)