Erblasser
Bei dem Erblasser handelt es sich um die verstorbene Person, um dessen Vermögen es im konkreten Erbfall geht.
Er kann nach Maßgabe der §§ 2197 ff. BGB die Testamentsvollstreckung per Testament oder Erbvertrag anordnen und den Testamentsvollstrecker entweder selbst bestimmen oder die Ernennung einem Dritten überlassen.
Weiter im Glossar
Sie haben eine Frage?
Unsere Experten beraten Sie gern.
Unsere Experten beraten Sie gern.
Bastian Ruge LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M.*
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)