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Erblasser

Bei dem Erblasser handelt es sich um die verstorbene Person, um dessen Vermögen es im konkreten Erbfall geht.

Er kann nach Maßgabe der §§ 2197 ff. BGB die Testamentsvollstreckung per Testament oder Erbvertrag anordnen und den Testamentsvollstrecker entweder selbst bestimmen oder die Ernennung einem Dritten überlassen.

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

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