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Estate Planning

Das Estate Planning ist ein amerikanisches Phänomen, welches im Wesentlichen die postmortale Vermögenssorge bzw. Finanzplanung umschreibt. In Rott/Kornau/Zimmermann wird das Estate Planning wie folgt definiert:

„Die umfassende Planung der Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten und konsequent über den Tod hinaus bezüglich aller Vermögenswerte – unternehmerisches und privates Vermögen, inländisches wie ausländisches – in einem interdisziplinären Beratungsprozess.“

Kurzum: Mithilfe des Estate Plannings soll das eigens erwirtschaftete Vermögen möglichst ohne Verluste auf kommende Nachfolgegenerationen übertragen werden. Das zukünftige Nachlassvermögen wird in einem Nachfolgekonzept strukturiert und aufbereitet, um die Nachlassabwicklung zu erleichtern. Die rechtliche Umsetzung des Nachfolgekonzepts kann durch ein Testament oder auch durch eine Vorsorgevollmacht bewerkstelligt werden.

Um die rechtliche Durchsetzung zu garantieren, empfiehlt es sich auch hier, die Testamentsvollstreckung im Testament anzuordnen. Sofern sich das zuvor erarbeitete Nachfolgekonzept in diesem Testament wiederfindet, hat der Testamentsvollstrecker dieses zu berücksichtigen und den Nachlass im Rahmen des niedergeschriebenen Estate Plannings aufzuteilen. Der Testamentsvollstrecker ist also oft das Werkzeug auf dem Weg zum erfolgreichen Estate Planning.

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

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