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FAQ

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Beim Testamentsvollstrecker handelt es sich um eine vom Erblasser gewählte Person, dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, den Nachlass eines Erblassers entsprechend seiner letztwilligen Verfügung (Testament bzw. Erbvertrag) unter den Erben aufzuteilen.

Dafür nimmt er den Nachlass – soweit möglich –in Besitz und verwaltet diesen so lange, wie es zur Bewältigung seiner Aufgaben nötig ist. Er ist nach allgemeiner Ansicht „Partei kraft Amtes“, kann also für den Nachlass im eigenen Namen klagen und verklagt werden. Für den Testamentsvollstrecker gelten vorrangig die §§ 2197 ff. BGB und teilweise auch das Auftragsrecht gem. §§ 662 ff. BGB. Für die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sowie die Dauer seiner Tätigkeit vergleiche ausführlicher die folgenden FAQ.

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

Die häufigsten 3. Fragen