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Amtsannahmebescheinigung

Die Amtsannahmebescheinigung dient als Nachweis dafür, dass eine Person das Amt eines Testamentsvollstreckers angenommen hat. Im Gegensatz zu einem Testamentsvollstreckerzeugnis, das erst nach einer sachlichen Prüfung durch das Nachlassgericht ausgestellt wird, erfolgt die Erteilung der Amtsannahmebescheinigung ohne eine solche Prüfung. Sie bestätigt lediglich den Vorgang der Amtsannahme und ist somit eine rein formale Bestätigung ohne eine inhaltliche Bewertung der Voraussetzungen für die Testamentsvollstreckung.

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

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