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Hat der Testamentsvollstrecker eine Verfügungsbefugnis über den Nachlass?
Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, über den Nachlass zu verfügen (Vgl. § 2205 Satz 2 BGB). Dieses Verfügungsrecht ist grundsätzlich unbeschränkt; nur unentgeltliche Verfügungen sind dem Testamentsvollstrecker untersagt (vgl. § 2205 Satz 3 BGB).
Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, über den Nachlass zu verfügen (Vgl. § 2205 Satz 2 BGB). Dieses Verfügungsrecht ist grundsätzlich unbeschränkt; nur unentgeltliche Verfügungen sind dem Testamentsvollstrecker untersagt (vgl. § 2205 Satz 3 BGB).
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)