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Hinterlegung eines Testaments

Die Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht stellt eine sichere Methode dar, um die Authentizität und Auffindbarkeit des letzten Willens eines Erblassers nach dessen Ableben zu gewährleisten. Diese Regelung bietet eine bedeutende Sicherheit sowohl für den Erblasser als auch für die potenziellen Erben und vermeidet viele Risiken, die mit anderen Aufbewahrungsorten wie dem eigenen Zuhause verbunden sind.

Ein Testament kann auf zwei Arten hinterlegt werden: notariell oder privatschriftlich. Ein notariell erstelltes Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar automatisch hinterlegt. Ein privatschriftliches Testament, das der Erblasser selbst verfasst hat, kann und sollte ebenfalls vom Erblasser beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Dies geschieht in der Regel durch persönliche Abgabe beim Gericht, wobei das Testament entweder offen oder in einem verschlossenen Umschlag übergeben werden kann.

Die Vorteile dieser Hinterlegung sind vielfältig. Zum einen ist das Testament vor Verlust, Fälschung oder Zerstörung geschützt. Zum anderen gewährleistet die gerichtliche Aufbewahrung, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers nicht nur gefunden, sondern auch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eröffnet und umgesetzt wird. Dies geschieht durch ein automatisiertes Meldeverfahren über das Zentrale Testamentsregister, das vom Nachlassgericht in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer geführt wird.

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

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