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Juristische Person

Eine juristische Person stellt eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse dar, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine solche juristische Person ist aufgrund ihrer allgemeinen Rechtsfähigkeit dazu in der Lage, eine Testamentsvollstreckung wahrzunehmen. Dieses Amt wird dann in der Folge durch das entsprechende Organ (z.B. Geschäftsführer) ausgeübt. Dies ergibt sich aus § 2163 II BGB, wonach eine juristische Person in der Lage ist, eine Dauertestamentsvollstreckung auszuführen.

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

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