Zeugnisverweigerungsrecht
Der Testamentsvollstrecker ist im aktiven Prozess neben dem Erben legitimiert. Er tritt, anders als der Erbe, als Partei kraft Amtes auf, sodass er selbst als Partei vernommen werden kann. Ihm steht im Prozess demnach grundsätzlich das Recht zu, vor Gericht die Aussage oder Eidesleistung zu verweigern, sog. Zeugnisverweigerungsrecht.
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Bastian Ruge LL.M.*
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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)