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FAQ

Welche steuerrechtlichen Fragen treten bei der Testamentsvollstreckung auf?

Die Abwicklung eines Nachlasses birgt zahlreiche steuerliche Besonderheiten. Im Zentrum dieser steuerlichen Verpflichtungen steht der Testamentsvollstrecker, der eine Schlüsselrolle in der Verwaltung des Nachlasses einnimmt. Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt in Deutschland automatisch über den Todesfall informiert wird und somit steuerliche Prozesse zügig in Gang setzt. Der Testamentsvollstrecker sieht sich einer Reihe von […]

Die Abwicklung eines Nachlasses birgt zahlreiche steuerliche Besonderheiten. Im Zentrum dieser steuerlichen Verpflichtungen steht der Testamentsvollstrecker, der eine Schlüsselrolle in der Verwaltung des Nachlasses einnimmt. Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt in Deutschland automatisch über den Todesfall informiert wird und somit steuerliche Prozesse zügig in Gang setzt.

Der Testamentsvollstrecker sieht sich einer Reihe von steuerlichen Pflichten gegenüber. Diese Pflichten sind insbesondere bei einer Dauervollstreckung, also der langfristigen Verwaltung des Nachlasses, besonders umfangreich. Eine der zentralen Aufgaben des Testamentsvollstreckers im steuerlichen Kontext ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr des Todesfalls. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, im Namen des Nachlasses Rechtsmittel gegen Steuerbescheide einzulegen. Obwohl dies grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Erben fällt, kann der Testamentsvollstrecker in diesem Prozess eine beratende Rolle spielen. Sollte der Testamentsvollstrecker Fehler oder Unvollständigkeiten in den vom Erblasser abgegebenen Steuererklärungen feststellen, ist er verpflichtet, diese unverzüglich den Finanzbehörden zu melden. Ein Versäumnis dieser Meldepflicht kann zu strafrechtlichen Konsequenzen oder der Verhängung von Bußgeldern führen.

Des Weiteren ist der Testamentsvollstrecker in der Regel dazu verpflichtet, die Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Diese Aufgabe umfasst die Bewertung des Nachlasses, die Berechnung der Steuerlast und die Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei den Finanzbehörden. Hierbei agiert der Testamentsvollstrecker als Bindeglied zwischen den Erben und dem Finanzamt, wobei sein Hauptziel darin besteht, die steuerlichen Verpflichtungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und im besten Interesse der Erben zu erfüllen.

Checkliste für die steuerlichen Pflichten eines Testamentsvollstreckers:

  1. Abgabe der Erbschaftssteuererklärung für alle Erben gemäß § 31 Abs. 5 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
  2. Entgegennahme des Erbschaftssteuerbescheids gemäß § 32 Abs. 1 ErbStG
  3. Unverzügliche Unterrichtung der Erben vom Inhalt des Erbschaftssteuerbescheids
  4. Zahlung der Erbschaftssteuer aus dem Nachlass gemäß § 32 Abs. 1 ErbStG
  5. Keine Steueranfechtungsberechtigung (Ausnahme: Vollmacht der Erben)
  6. Keine Antragskompetenz für Erbschaftssteuervergünstigung
  7. Prüfung der Steuerschulden des Erblassers
  8. Falls der Erblasser Steuerverbindlichkeiten hatte, sind folgende Steuerpflichten zu erfüllen:
    • Abgabe der Steuererklärung gemäß § 34 Abs. 3 Abgabenordnung (AO)
    • Entgegennahme des Steuerbescheids ohne Prüfung und Anfechtungskompetenz
      (Ausnahme: Vollmacht der Erben)
    • Inkenntnissetzen der Erben vom Inhalt des Steuerbescheids
    • Zahlung der Steuerschuld aus dem Nachlass
  9. Rückforderung zuviel gezahlter Steuer gemäß § 37 Abs. 2 AO

Darüber hinaus haftet der Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter gemäß § 69 AO persönlich, wenn er vorstehende Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt und dadurch Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht bzw. nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden können.

Soweit Sie steuerrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Steuerberater oder Fachanwalt.

 

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* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

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