Skip to main content
Home / Glossar / I / Inventar

Inventar

Im Kontext der Testamentsvollstreckung bezeichnet der Begriff „Inventar“ die systematische Erfassung aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Nachlasses eines Verstorbenen. Die Erstellung eines solchen Inventars ist ein wesentlicher und rechtlich vorgeschriebener Schritt in der Abwicklung des Nachlasses und dient als Grundlage für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verteilung des Erbes durch den Testamentsvollstrecker.
Das Inventar umfasst eine detaillierte Auflistung aller Aktiva und Passiva des Nachlasses. Zu den Aktiva gehören beispielsweise Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Kunstwerke und andere Wertgegenstände. Die Passiva umfassen alle Verbindlichkeiten wie Schulden, Kredite oder sonstige finanzielle Verpflichtungen des Erblassers. Die genaue Erfassung und Bewertung dieser Posten ist entscheidend, um eine gerechte und den testamentarischen Anordnungen entsprechende Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.
Hierbei muss der Testamentsvollstrecker auf ein transparentes Vorgehen setzen, um sowohl den Erben, als auch dem Nachlassgericht das Nachvollziehen des Inventars zu erleichtern.
Die Erstellung des Inventars ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Erben und zur Sicherstellung einer effizienten und korrekten Abwicklung des Nachlasses.

Weiter im Glossar


Sie haben eine Frage?
Unsere Experten beraten Sie gern.
Bastian Ruge LL.M. - Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht

Bastian Ruge LL.M.*

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M. - Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht/ Steuerberater/ Fachberater für Int. Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.*

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

Glossar

Beliebte Begriffe