Skip to main content
Home / Glossar / O / Ordnungsmäßigkeit

Ordnungsmäßigkeit

Im Rahmen der Testamentsvollstreckung bezeichnet der Begriff „Ordnungsmäßigkeit“ die Erfüllung aller gesetzlichen und durch das Testament vorgegebenen Pflichten und Vorgaben durch den Testamentsvollstrecker. Die ordnungsgemäße Durchführung der Testamentsvollstreckung ist essentiell, um die Interessen und den letzten Willen des Erblassers korrekt umzusetzen und die Rechte der Erben zu wahren.
Ein Testamentsvollstrecker muss in der Lage sein, das Vermögen des Erblassers sorgfältig zu verwalten, Schulden zu begleichen, Vermögensgegenstände zu verteilen und gegebenenfalls den Nachlass zu verwalten. Dabei muss er sich strikt an die Vorgaben des Testaments und an die gesetzlichen Regelungen halten. Zu den wesentlichen Aspekten der Ordnungsmäßigkeit gehören unter anderem die Neutralität des Testamentsvollstreckers, der unparteiisch agieren muss und keine Interessenkonflikte zulassen darf.

Weiter im Glossar


Sie haben eine Frage?
Unsere Experten beraten Sie gern.
Bastian Ruge LL.M. - Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht

Bastian Ruge LL.M.*

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht
Sascha Fehsenfeld LL.M. - Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Steuerrecht/ Steuerberater/ Fachberater für Int. Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.*

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht
* Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

Glossar

Beliebte Begriffe