Skip to main content
Home / News / Die Rolle und Vergütung des Testamentsvollstreckers im deutschen Erbrecht

Die Rolle und Vergütung des Testamentsvollstreckers im deutschen Erbrecht

Ein Testamentsvollstrecker spielt im deutschen Erbrecht eine wichtige Rolle. Er wird durch den Erblasser in seinem Testament bestimmt und ist dafür verantwortlich, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen.

Ein Testamentsvollstrecker spielt im deutschen Erbrecht eine wichtige Rolle. Er wird durch den Erblasser in seinem Testament bestimmt und ist dafür verantwortlich, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen.
Seine Vergütung wird regelmäßig im Testament festgelegt. Wenn der Erblasser im Testament eine Vergütungsregelung festgelegt hat, so ist diese maßgeblich. Der Testamentsvollstrecker hat dann Anspruch auf die festgelegte Vergütung. Fehlt eine solche Regelung, bestimmt sich die Vergütung nach § 2221 BGB, der die „Angemessenheit“ der Vergütung vorsieht. Für die Frage der Angemessenheit wird sich in der Praxis regelmäßig an der sog. „Neuen Rheinischen Tabelle“ des Notarvereins orientiert, welche verschiedene Prozentsätze und Zuschläge für die Vergütung des Testamentsvollstreckers vorsieht. Die Vergütung kann gekürzt werden, wenn der Testamentsvollstrecker vorzeitig aus seinem Amt entlassen wird. Dies ist in der „Neuen Rheinischen Tabelle“ vorgesehen und berücksichtigt die tatsächliche Dauer und den Umfang der geleisteten Arbeit. Unter bestimmten Umständen kann die Vergütung des Testamentsvollstreckers durch Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen der Erben gemindert werden, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten verletzt hat.

Ein aktuelles Urteil des OLG Saarbrücken (vom 26.8.2023 – 5 U 98/22) verdeutlicht die Komplexität der Vergütungsregelung für Testamentsvollstrecker. Das Gericht entschied, dass die Gründe für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers nicht zwangsläufig auch zur Verwirkung seines Vergütungsanspruchs führen müssen. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und die konkrete Amtsführung an. Zudem wurde klargestellt, dass bei der Festlegung der Vergütung nach der „Neuen Rheinischen Tabelle“ die individuellen Erschwernisse und die tatsächliche Arbeitsleistung des Testamentsvollstreckers zu berücksichtigen sind.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Er muss den letzten Willen des Erblassers treuhänderisch umsetzen und dabei vielfältige rechtliche und praktische Aufgaben bewältigen. Seine Vergütung ist reglementiert und berücksichtigt sowohl den Umfang als auch die Schwierigkeiten der übernommenen Aufgaben. Für Erben und Erblasser ist es daher wichtig, die Wahl und die Vergütungsregelung des Testamentsvollstreckers sorgfältig zu planen, um eine reibungslose und faire Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.
Zum Thema Vergütung des Testamentsvollstreckers sowie zu allen anderen erbrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.